Diskriminierung
Diskriminierung erkennen
Diskriminierung erkennen
Woran erkennen Sie Diskriminierung?
Hatten Sie selbst schon einmal das Gefühl, diskriminiert zu werden? Oder haben Sie sich selbst schon einmal gefragt, ob Sie jemanden diskriminiert haben?
Diskriminierung ist ein Phänomen mit vielen Facetten - sie ist nicht immer leicht zu erkennen. Auf dieser Seite finden Sie deshalb Beispiele, die Ihnen eine Einschätzung erleichtern sollen.
Wichtig ist: Diskriminierung geschieht auf verschiedenen Ebenen unserer Lebenswelt und hat ebenso unterschiedliche Ursachen. Diskriminierung kann ganz offensichtlich sein und gebilligt werden, oder sie bleibt versteckt, geschieht im Verborgenen und tritt subtiler auf.
Im privaten und öffentlichen Leben - der Gesellschaft - wird diskriminierendes Verhalten besonders oft durch Vorurteile gegenüber bestimmten Menschen oder ein bestimmtes Verhalten, Aussehen usw. ausgelöst. Solche Einstellungen werden ganz offen vertreten, oder im Verborgenen gedacht. Nicht selten drücken sich diese Einstellungen im Verhalten eines Menschen aus und können diskriminierend sein.
Gesellschaftliche Formen von Diskriminierung zeigen sich z.B. in
positiven wie negativen Klischees und Stereotypen über Personen und Gruppen mit bestimmten Merkmalen:
„Frauen sind für Führungspositionen zu emotional.“
„Behinderte sind nicht leistungsfähig und teuer.“
„Homosexualität ist eine Krankheit und wird vererbt.“
„Dafür, dass sie Kopftuch trägt, ist sie ganz schön intelligent.“
Einstellungen gegenüber anderen Lebensweisen:
schwul.“
„Alleinerziehende sind keine richtige Familie, da fehlt der zweite Elternteil.“
Frauen- und Männerbildern:
„Männer denken logisch und sind rational.“
Verhaltensweisen gegenüber Mitmenschen:
Über andere (Kolleginnen/Kollegen, Mitschülerin/Mitschüler, Nachbarn etc.) abwertende Kommentare machen und/oder abwertende Begriffe verwenden ('Kanacke’, 'Schwuchtel’, 'Schlampe’ o.ä.).
Jemand anderen, aufgrund einer persönlichen Einstellung abwertend und grob behandeln und/oder verbal angreifen.
Gerüchte verbreiten, um jemanden in Verruf zu bringen.
Sexuelle Anspielungen, z.B. auf Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Freundinnen/Freunde etc., in deren Beisein machen.
Witze über bestimmte Personengruppen machen, z.B. Muslime, Lesben, Schwule, Behinderte, bei denen alle mitlachen sollen, auch wenn sie zu der Gruppe gehören, über die der Witz gemacht wird.
Androhen oder ausüben körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt.
Gleichgültig sein gegenüber den Gefühlen von Menschen, die diskriminiert werden.
In jeder Gesellschaft gibt es Gesetze, Vorschriften, Regeln, Vereinbarungen - d.h. Strukturen - die das Zusammenleben und -arbeiten sowie den Umgang miteinander prägen und beeinflussen. Manche dieser Gesetze oder Regeln können so gestaltet sein, dass sie bei ihrer Anwendung ganz offenkundig oder aber versteckt Einzelne bzw. Gruppen benachteiligen, nicht berücksichtigen und ungleich behandeln. Diese strukturelle Diskriminierung zeigt sich z.B. in Form von
benachteiligenden, flächendeckend geltenden Vereinbarungen oder Gesetzen:
ungleichen Rahmenbedingungen für die Versorgung im Gesundheitswesen:
Ungleichbehandlung in der Rechtsprechung:
Unternehmen, Verbände, eine Behörde etc. - also Institutionen - können ihre Philosophie, Organisationsstruktur, Unternehmenspolitik etc. offensichtlich oder verdeckt diskriminierend gestalten, z.B.:
Eine Werbeagentur stellt in Werbekampagnen Frauen und Mädchen klischeehaft, sexistisch und abwertend dar.
Eine Behörde oder ein Amt setzt Hilfeempfänger unter Druck, indem sie z.B. Gutscheine statt Bargeld ausgibt, sollten diese sich nicht wie gewünscht verhalten.
Ein Versicherungsunternehmen richtet seine Unternehmenspolitik auf 'lukrative’ VersicherungsnehmerInnen aus und schliesst z.B. chronisch Kranke, Menschen mit einer bestimmten Behinderung oder einem bestimmten Alter von einer Versicherung oder Leistung aus.
Die BewerberInnenprofile eines Unternehmens sind indirekt so gestaltet, dass ein bestimmter Personenkeis vom Bewerbungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Bei einem neuen, öffentlichen Gebäude ist ein Eingang für Menschen mit Behinderung zwar eingeplant, dieser befindet sich jedoch auf der Rückseite des Gebäudes - meist der Lieferanteneingang - und ist z.B. für Rollstuhlfahrer nur mit Assistenz zugänglich.
