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Diskriminierung erkennen

Woran erkennen Sie Diskriminierung?

Hatten Sie selbst schon einmal das Gefühl, diskriminiert zu werden? Oder haben Sie sich selbst schon einmal gefragt, ob Sie jemanden diskriminiert haben?

Lachen im RollstuhlDiskriminierung ist ein Phänomen mit vielen Facetten - sie ist nicht immer leicht zu erkennen. Auf dieser Seite finden Sie deshalb Beispiele, die Ihnen eine Einschätzung erleichtern sollen.

Wichtig ist: Diskriminierung geschieht auf verschiedenen Ebenen unserer Lebenswelt und hat ebenso unterschiedliche Ursachen. Diskriminierung kann ganz offensichtlich sein und gebilligt werden, oder sie bleibt versteckt, geschieht im Verborgenen und tritt subtiler auf.

Im privaten und öffentlichen Leben - der Gesellschaft - wird diskriminierendes Verhalten besonders oft durch Vorurteile gegenüber bestimmten Menschen oder ein bestimmtes Verhalten, Aussehen usw. ausgelöst. Solche Einstellungen werden ganz offen vertreten, oder im Verborgenen gedacht. Nicht selten drücken sich diese Einstellungen im Verhalten eines Menschen aus und können diskriminierend sein.

Gesellschaftliche Formen von Diskriminierung zeigen sich z.B. in

positiven wie negativen Klischees und Stereotypen über Personen und Gruppen mit bestimmten Merkmalen:

„Afrikaner sind so musikalisch und können gut tanzen.“
„Frauen sind für Führungspositionen zu emotional.“
„Behinderte sind nicht leistungsfähig und teuer.“
„Homosexualität ist eine Krankheit und wird vererbt.“
„Dafür, dass sie Kopftuch trägt, ist sie ganz schön intelligent.“


Einstellungen gegenüber anderen Lebensweisen:

„Lesben und Schwule dürfen keine Kinder erziehen, die werden sonst auch lesbisch oder
schwul.“
„Alleinerziehende sind keine richtige Familie, da fehlt der zweite Elternteil.“


Frauen- und Männerbildern:

„Eine gute Mutter ist nicht berufstätig.“
„Männer denken logisch und sind rational.“


Verhaltensweisen gegenüber Mitmenschen:


Über andere (Kolleginnen/Kollegen, Mitschülerin/Mitschüler, Nachbarn etc.) abwertende Kommentare machen und/oder abwertende Begriffe verwenden ('Kanacke’, 'Schwuchtel’, 'Schlampe’ o.ä.).

Jemand anderen, aufgrund einer persönlichen Einstellung abwertend und grob behandeln und/oder verbal angreifen.

Gerüchte verbreiten, um jemanden in Verruf zu bringen.

Sexuelle Anspielungen, z.B. auf Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Freundinnen/Freunde etc., in deren Beisein machen.

Witze über bestimmte Personengruppen machen, z.B. Muslime, Lesben, Schwule, Behinderte, bei denen alle mitlachen sollen, auch wenn sie zu der Gruppe gehören, über die der Witz gemacht wird.

Androhen oder ausüben körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt.

Gleichgültig sein gegenüber den Gefühlen von Menschen, die diskriminiert werden.


In jeder Gesellschaft gibt es Gesetze, Vorschriften, Regeln, Vereinbarungen - d.h. Strukturen - die das Zusammenleben und -arbeiten sowie den Umgang miteinander prägen und beeinflussen. Manche dieser Gesetze oder Regeln können so gestaltet sein, dass sie bei ihrer Anwendung ganz offenkundig oder aber versteckt Einzelne bzw. Gruppen benachteiligen, nicht berücksichtigen und ungleich behandeln. Diese strukturelle Diskriminierung zeigt sich z.B. in Form von

benachteiligenden, flächendeckend geltenden Vereinbarungen oder Gesetzen:

Im  SGB II, in dem das Arbeitslosengeld II geregelt ist, erfolgt im Gegensatz zur früheren Arbeitslosenhilfe eine wesentlich höhere Anrechnung von Einkommen des Partners oder der Partnerin.Dies bedeutet in der Praxis, dass Frauen bzw. Männer aufgrund der Höhe des Lohns/Gehalts des Partners/Partnerin ihren selbständig erworbenen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur verlieren und finanziell abhängig werden von ihrem Partner/Partnerin - ein Schitt zurück in die 'Versorgungsehe’.


ungleichen Rahmenbedingungen für die Versorgung im Gesundheitswesen:

Medizinische Diagnostik sowie Behandlungsverfahren berücksichtigen bislang nur selten geschlechtsspezifische Aspekte einer Erkrankung. Für Frauen bedeutet dies eine deutlich schlechtere medizinische Versorgung und ein höheres Risiko, z.B. an einem Herzinfarkt zu sterben. Das Gesundheitswesen könnte dieser strukturellen Benachteiligung von Frauen durch die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten und eine Anpassung medizinischer Diagnose- und Behandlungsmethoden daran Rechnung tragen und letztlich Kosten sparen.


Ungleichbehandlung in der Rechtsprechung:

Bei sexualisierter Gewalt, z.B. einer Vergewaltigung, wendet die deutsche Justiz in einem Strafverfahren auf behinderte Menschen andere, benachteiligende Gesetze an, als bei nicht-behinderten. Über die Hälfte der Verfahren nach §179 StGB betrifft Frauen, die aufgrund ihrer Behinderung sogenannt 'widerstandsunfähig’ sind. Eine Vergewaltigung wird vor diesem Hintergrund nicht, wie bei Nicht-behinderten gemäß §177 StGB als Verbrechen, sondern lediglich als Vergehen behandelt und bedeutet für Täter ein geringeres Strafmaß.



Unternehmen, Verbände, eine Behörde etc. - also Institutionen - können ihre Philosophie, Organisationsstruktur, Unternehmenspolitik etc. offensichtlich oder verdeckt diskriminierend gestalten, z.B.:

Ein Verband oder Unternehmen weist Menschen mit bestimmten Merkmalen, z.B. einer Behinderung, einer bestimmten Nationalität, automatisch ab.

Eine Werbeagentur stellt in Werbekampagnen Frauen und Mädchen klischeehaft, sexistisch und abwertend dar.

Eine Behörde oder ein Amt setzt Hilfeempfänger unter Druck, indem sie z.B. Gutscheine statt Bargeld ausgibt, sollten diese sich nicht wie gewünscht verhalten.

Ein Versicherungsunternehmen richtet seine Unternehmenspolitik auf 'lukrative’ VersicherungsnehmerInnen aus und schliesst z.B. chronisch Kranke, Menschen mit einer bestimmten Behinderung oder einem bestimmten Alter von einer Versicherung oder Leistung aus.
Eine Person wird aufgrund ihrer Religion oder sexuellen Identität als 'nicht ganz geeignet’ bewertet und erhält deshalb keine Anstellung, eine bestimmte Leistung, eine Wohnung etc.

Die BewerberInnenprofile eines Unternehmens sind indirekt so gestaltet, dass ein bestimmter Personenkeis vom Bewerbungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Bei einem neuen, öffentlichen Gebäude ist ein Eingang für Menschen mit Behinderung zwar eingeplant, dieser befindet sich jedoch auf der Rückseite des Gebäudes - meist der Lieferanteneingang - und ist z.B. für Rollstuhlfahrer nur mit Assistenz zugänglich.